Reifeprüfung

Reifeprüfung 2025

Fr, 14.02.2025 Abgabe der Abschließenden Arbeiten
Di, 25. - Mi, 26.03.2025  Präsentation und Diskussion der ABA
   
Fr, 11.04.2025 Letzter Prüfungstag 8. Klassen
Do, 24.04.2025  Konferenz 8. Klassen
Fr, 02.05.2025 Letzter Schultag der 8. Klassen
   
Di, 06.05. Latein
Mi, 07.05. Deutsch
Do, 08.05. Mathematik
Fr, 09.05. Englisch
Mo, 12.05. Franzöisch
Di, 13.05. Physik, Darstellende Geometrie
   
Di, 27. - Mi, 28.05. Kompensationsprüfungen
   
Do, 05. - Do, 12.06.  Mündliche Reifeprüfung
Fr, 13.06. Maturafeier

 

Allgemeine Informationen zur Reifeprüfung an der AHS

(Stand November 2024)

Die Reifeprüfung an der AHS besteht aus drei unabhängigen Teilen und 7 Teilprüfungen:

  • die Abschließende Arbeit
  • drei oder vier schriftlichen Klausurprüfungen
  • zwei oder drei mündliche Prüfungen

Abschließende Arbeit

Die Schülerinnen und Schüler wählen in der 7. Klasse eine Themenstellung und formulieren einen Erwartungshorizont. Nach Genehmigung der Themenstellung durch die Direktion wird die Arbeit im Verlauf des zweiten Halbjahres der 7. Klasse und des ersten Halbjahres der 8. Klasse erstellt. Beim Prozess der Themeneinreichung und beim Schreiben der Arbeit erfolgt eine kontinuierliche Betreuung durch eine Lehrerin/einen Lehrer. Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit abgegeben werden. Die Gesamtbeurteilung der ABA erfolgt nach Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission.

Die abschließende Arbeit besteht entweder aus

  • einer schriftlichen Arbeit, bei der Arbeitstechniken und Methoden zur Anwendung kommen, die über eine bloße Reproduktion hinausgehen, einschließlich der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit vor der Prüfungskommission oder
  • dem Ergebnis eines Prozesses und der schriftlichen Dokumentation dieses Prozesses einschließlich deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission. Dem Ergebnis des Prozesses hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. 

Weiterführende Informationen zur ABA findet man auf der Webseite https://www.ahs-vwa.at/schueler.

Ab dem Haupttermin 2026 bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere schriftliche oder eine mündliche Teilprüfung gewählt werden. 

Nähere Informationen zu Regelungen für das Schuljahr 2024/25.

Schriftliche Klausuren

Jede Schülerin/ jeder Schüler muss drei oder vier Klausurprüfungen absolvieren. Verpflichtend sind die Klausurprüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Lebenden Fremdsprache. Eine vierte Klausur ist im Gymnasium in Französisch (Englisch), Latein oder Griechisch möglich oder im Realgymnasium in den Gegenständen Latein bzw. Biologie und Umweltkunde, Physik oder Darstellende Geometrie. (Anstelle der Abschließenden Arbeit kann bis zum Schuljahr 2028/29 eine weitere schriftliche Prüfung abgelegt werden.)

Mündliche Prüfungen

Werden drei schriftliche Klausuren gewählt, sind drei mündliche Prüfungen abzulegen. Bei vier schriftlichen Prüfungen sind es zwei mündlichen Prüfungen.  (Anstelle der Abschließenden Arbeit kann bis zum Schuljahr 2028/29 eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden.)