Reifeprüfung

Reifeprüfung 2024

Herbsttermin 2024 https://www.matura.gv.at/pruefungstermine

Reifeprüfung 2025

Fr, 14.02.2025 Abgabe der Vorwissenschaftlichen Arbeiten
Di, 25. - Mi, 26.03.2025  Präsentation und Diskussion der VWA
   
Fr, 11.04.2025 Letzter Prüfungstag 8. Klassen
Do, 24.04.2025  Konferenz 8. Klassen
Fr, 02.05.2025 Letzter Schultag der 8. Klassen
   
ab Di, 06.05. schriftliche Klausuren
   
Di, 27. - Mi, 28.05. Kompensationsprüfungen
   
  Mündliche Reifeprüfung

 

Allgemeine Informationen zur Reifeprüfung an der AHS

(Stand September 2024)

Die Reifeprüfung an der AHS besteht aus drei unabhängigen Teilen und 7 Teilprüfungen:

  • die Vorwissenschaftliche Arbeit
  • drei oder vier schriftlichen Klausurprüfungen
  • zwei oder drei mündliche Prüfungen

Vorwissenschaftliche Arbeit

Die Schülerinnen und Schüler wählen in der 7. Klasse eine Themenstellung und formulieren einen Erwartungshorizont. Nach Genehmigung der Themenstellung durch die Direktion wird die Arbeit im Verlauf des zweiten Halbjahres der 7. Klasse und des ersten Halbjahres der 8. Klasse verfasst. Beim Prozess der Themeneinreichung und beim Schreiben der Arbeit erfolgt eine kontinuierliche Betreuung durch eine Lehrerin/einen Lehrer. Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit abgegeben werden. Die Gesamtbeurteilung der VWA erfolgt nach Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission.

Weiterführende Informationen zur VWA findet man auf der Webseite https://www.ahs-vwa.at/schueler.

Neue Regelung für das Schuljahr 2024/25 - die VWA ist nun optional 

Für das Schuljahr 2024/25 gilt:

  • statt der vorwissenschaftlichen Arbeit kann eine weitere schriftliche Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Teilprüfung absolviert werden
  • ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema für die abschließende Arbeit kann durch ein neues Format (forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit) ersetzt werden; dazu braucht es das Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson 
  • wenn Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen die VWA schreiben möchten, besteht kein Handlungsbedarf. Das bereits festgelegte und genehmigte VWA-Thema bleibt für den Haupttermin 2025 gültig

Nähere Informationen zu Regelungen für das Schuljahr 2024/25.

Schriftliche Klausuren

Jede Schülerin/ jeder Schüler muss drei oder vier Klausurprüfungen absolvieren. Verpflichtend sind die Klausurprüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Lebenden Fremdsprache. Eine vierte Klausur ist im Gymnasium in Französisch (Englisch), Latein oder Griechisch möglich oder im Realgymnasium in den Gegenständen Latein bzw. Biologie und Umweltkunde, Physik oder Darstellende Geometrie.

Mündliche Prüfungen

Werden drei schriftliche Klausuren gewählt, sind drei mündliche Prüfungen abzulegen. Bei vier schriftlichen Prüfungen sind es zwei mündlichen Prüfungen.