Reifeprüfung

Reifeprüfung 2027

bis 30.11.2026 Bekanntgabe der Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung
bis Fr, 15.01.2027 Wahl der schriftlichen und mündlichen Prüfungsgebiete
bis Fr, 12.02.2027 Abgabe der abschließenden Arbeiten
  Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeiten
   
Mo, 19.04.2027 Letzter Prüfungstag 8. Klassen
Do, 22.04.2027 Konferenz 8. Klassen & Maturafoto
Fr, 30.04.2027 Letzter Schultag der 8. Klassen
   
Mi, 05.05.2027 Klausur Deutsch
Mo, 10.05.2027 Klausur Mathematik
Di, 11.05.2027 Klausur Englisch
Mi, 12.05.2027 Klausur Latein
Do, 13.05.2027 Klausur Franzöisch
  Klausur Physik, Darstellende Geometrie
  Klausur Biologie
Fr, 21.05.2027 Klausur Griechisch
   
Di, 25.05.2027 Konferenz und Bekanntgabe der Klausurnoten
Di, 01. - Mi, 02.06.2027 Kompensationsprüfungen
   
Mi, 09. - Do, 17.06.2027 Mündliche Reifeprüfung
Fr, 18.06.2027 Maturafeier

 

Allgemeine Informationen zur Reifeprüfung an der AHS

Die Reifeprüfung an der AHS besteht aus drei unabhängigen Teilen und 7 Teilprüfungen:

  • die Abschließende Arbeit
  • drei oder vier schriftlichen Klausurprüfungen
  • zwei oder drei mündliche Prüfungen

Abschließende Arbeit (ABA)

Die Schülerinnen und Schüler wählen in der 7. Klasse eine Themenstellung und formulieren einen Erwartungshorizont. Nach Genehmigung der Themenstellung durch die Direktion wird die Arbeit im Verlauf des zweiten Halbjahres der 7. Klasse und des ersten Halbjahres der 8. Klasse erstellt. Beim Prozess der Themeneinreichung und beim Schreiben der Arbeit erfolgt eine kontinuierliche Betreuung durch eine Lehrerin/einen Lehrer. Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit abgegeben werden. Die Gesamtbeurteilung der ABA erfolgt nach Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission.

Die abschließende Arbeit besteht entweder aus

  • einer schriftlichen Arbeit, bei der Arbeitstechniken und Methoden zur Anwendung kommen, die über eine bloße Reproduktion hinausgehen, einschließlich der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit vor der Prüfungskommission oder
  • dem Ergebnis eines Prozesses und der schriftlichen Dokumentation dieses Prozesses einschließlich deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission. Dem Ergebnis des Prozesses hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. 

Weiterführende Informationen zur ABA findet man auf der Webseite www.ahs-aba.at/schueler.

Seit dem Haupttermin 2025 kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere schriftliche oder eine mündliche Teilprüfung gewählt werden. 

Schriftliche Klausuren

Jede Schülerin/ jeder Schüler muss drei oder vier Klausurprüfungen absolvieren. Verpflichtend sind die Klausurprüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Lebenden Fremdsprache. Eine vierte Klausur ist im Gymnasium in Französisch (Englisch), Latein oder Griechisch möglich oder im Realgymnasium in den Gegenständen Latein bzw. Biologie und Umweltkunde, Physik oder Darstellende Geometrie. (Anstelle der abschließenden Arbeit kann eine weitere schriftliche Prüfung abgelegt werden.)

Mündliche Prüfungen

Werden drei schriftliche Klausuren gewählt, sind drei mündliche Prüfungen abzulegen. Bei vier schriftlichen Prüfungen sind es zwei mündlichen Prüfungen.  (Anstelle der abschließenden Arbeit kann eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden.)

 

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