Reifeprüfung

Reifeprüfung 2024

Fr, 16.02. Abgabe der Vorwissenschaftlichen Arbeiten
Mi, 20.03. - Do, 21.03. Präsentation und Diskussion der VWA
   
Mo, 15.04. Letzter Prüfungstag 8. Klassen
Do, 18.04. Konferenz 8. Klassen
Fr, 26.04. Letzter Schultag der 8. Klassen
   
Do, 02.05. Klausur Deutsch
Di, 07.05 Klausur Mathematik
Mi, 08.05 Klausur Englisch
Mo, 13.05. Klausur Französisch
Di, 14.05. Klausur Darstellende Geometrie, Biologie, Physik
Mi, 15.05. Klausur Latein, Griechisch
   
Mo, 03. - Di, 04.06. Kompensationsprüfungen
   
Mo, 10. - Fr,  14.06. Mündliche Reifeprüfung

 

Allgemeine Informationen zur Reifeprüfung an der AHS

Die Reifeprüfung an der AHS besteht aus drei unabhängigen Teilen und 7 Teilprüfungen:

  • die Vorwissenschaftliche Arbeit
  • drei oder vier schriftlichen Klausurprüfungen
  • zwei oder drei mündliche Prüfungen

Vorwissenschaftliche Arbeit

Die Schülerinnen und Schüler wählen in der 7. Klasse eine Themenstellung und formulieren einen Erwartungshorizont. Nach Genehmigung der Themenstellung durch die Direktion wird die Arbeit im Verlauf des zweiten Halbjahres der 7. Klasse und des ersten Halbjahres der 8. Klasse verfasst. Beim Prozess der Themeneinreichung und beim Schreiben der Arbeit erfolgt eine kontinuierliche Betreuung durch eine Lehrerin/einen Lehrer. Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit abgegeben werden. Die Gesamtbeurteilung der VWA erfolgt nach Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskomission.

Weiterführende Informationen zur VWA findet man auf der Webseite https://www.ahs-vwa.at/schueler.

Schriftliche Klausuren

Jede Schülerin/ jeder Schüler muss drei oder vier Klausurprüfungen absolvieren. Verpflichtend sind die Klausurprüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Lebenden Fremdsprache. Eine vierte Klausur ist im Gymnasium in Französisch (Englisch), Latein oder Griechisch möglich oder im Realgymnasium in den Gegenständen Latein bzw. Biologie und Umweltkunde, Physik oder Darstellende Geometrie.

Mündliche Prüfungen

Werden drei schriftliche Klausuren gewählt, sind drei mündliche Prüfungen abzulegen. Bei vier schriftlichen Prüfungen sind es zwei mündlichen Prüfungen.