Informationen zum Schulbetrieb ab dem 10.01.2022

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien.

Schulbetrieb, Tests und MNS- bzw. FFP2-Pflicht

  • Für den Schulbetrieb am Montag, 10. Jänner 2022 gelten im Wesentlichen jene rechtlichen Vorgaben, die bereits vor den Weihnachtsferien galten. Die Bestimmungen wurden durch einen aktuellen Erlass des BMBWF noch einmal bestätigt und präzisiert. 

  • Es findet grundsätzlich regulärer Unterricht statt. Da weiterhin die Risikostufe 3 gilt, gibt es Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht und das Verbot von Schulveranstaltungen (Exkursionen, Lehrausgänge). 

  • Ein tageweises Fernbleiben aufgrund der Covid-19-Pandemie ist möglich. Bitte melden Sie ein Fernbleiben aufgrund dieser Covid-19 Sonderregelung per E-Mail rechtzeitig der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand. In der Meldung ist anzugeben, an welchen Tagen die Schülerin/der Schüler den Unterricht nicht besuchen wird.

  • Wir bitten um die regelmäßige Durchführung der PCR-Testungen mittels "Alles gurgelt" im Testrhythmus (Montag, Mittwoch, Samstagvormittag) und um die Verwendung des QR-Codes bei der Testung. Nur so sehen wir die durchgeführten Tests in der Web-Plattform und können rasch reagieren.

  • Bitte beachten Sie, dass zwei PCR-Testungen pro Woche vorgeschrieben sind und diese Verpflichtung unbedingt einzuhalten ist.

  • Am Montag, 10. Jänner 2022 sollen alle Schülerinnen und Schüler mit einem gültigen negativen PCR-Test zur Schule kommen. 

  • Es gilt weiterhin die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassenräumen. Die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe müssen einen MNS tragen (wir empfehlen dringend FFP2-Masken). Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind mit Masken in passender Größe ausgestattet ist. Für die Oberstufe und für Lehrerinnen und Lehrer gilt FFP2-Maskenpflicht. 

  • Im Freien gilt an der Schule keine Verpflichtung zum Tragen von Masken.

Vorgangsweise bei positiven Fällen und Quarantäne für Kontaktpersonen

  • Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde für fünf Kalendertage auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. 

  • In allen Klassen, in denen ein Covid-19-Infektionsfall (PCR-positiv) aufgetreten ist, werden aus Sicherheitsgründen an den folgenden fünf Schultagen Antigen-Schnelltests durchgeführt.

Auch für den Schulbereich gibt es Änderungen für das Kontaktpersonenmanagement:

  • Es gibt nicht mehr die Unterscheidung zwischen K1- und K2-Personen, sondern nur mehr Kontaktpersonen.

  • Keine Kontaktpersonen liegen vor: 

    • bei dreimal geimpften Personen und 5- bis 11-jährigen Kindern, die zweimal geimpft sind. 

    • wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind – dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden. Das konsequente Tragen der Masken in der Schule ist also entscheidend zur Vermeidung von Quarantänen.

  • Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.

  • Es erfolgt die gleiche Vorgangsweise für alle unterschiedlichen Virusvarianten (z.B. Delta, Omikron).

Informationen auf der Seite des BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

Stand der Informationen: 10.01.2022