SGA

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das gesetzlich vorgesehene Gremium der Schulpartnerschaft. Dem SGA gehören jeweils drei Vertreter der LehrerInnen, der SchülerInnen, der Erziehungsberechtigten und der Schulleiter an.

Der SGA hat bei einigen wichtige Themen Entscheidungsbefugnisse, wie zum Bespiel

  • die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonom freien Tage

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