Schule ab dem 21.02.2022

Wichtige Informationen zu den für den Schulbereich geltenden Bestimmungen ab 21. Februar 2022

Maskenpflicht 

  • Ab Montag, 21. Februar 2022 müssen die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz keine Maske mehr tragen. Beim Verlassen des Sitzplatzes gilt in und außerhalb der Klassenräume weiterhin Maskenpflicht (Unterstufe MNS, Oberstufe FFP2).

  • Für Lehrkräfte und alle anderen Erwachsenen bleibt das Tragen einer FFP2-Maske an der Schule bis auf Weiteres verpflichtend.

  • Im Unterricht in Bewegung und Sport ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen. 

Testungen

  • Es gibt keine Änderungen bei den Testungen. Wir bitten um die regelmäßige Durchführung der PCR-Testungen mittels "Alles gurgelt". Getestet wird am Montag, Mittwoch und am Wochenende.

  • Es sind zwei PCR-Testungen pro Woche vorgeschrieben.

  • Die Testbefreiung für kürzlich Genesene wurde jetzt auf 60 Tage nach Genesung vereinheitlicht. Das bedeutet: Schüler/innen müssen nach Genesung für 60 Tage nicht testen.

Folgende, adaptierte Vorgangsweise gilt positiven Fällen:

Erster PCR-bestätigter Fall in einer Klasse:

  • Nur die betroffene Schülerin/ der betroffene Schüler muss zuhause bleiben. 

  • Auch ohne Maskenpflicht am Sitzplatz müssen beim ersten Fall einer Schülerin/eines Schülers keine Kontaktpersonen eruiert werden. Für die folgenden 5 Tage besteht in dieser Klasse/Gruppe eine durchgehende Maskenpflicht (ab 14 Jahren FFP2-Maske) und eine tägliche Testpflicht (falls möglich mit PCR-Methode). 

Ab dem zweiten PCR-bestätigten Fall innerhalb von 3 Tagen in einer Klasse:

  • Es erfolgt eine Teilschließung der Klasse für 5 Tage ab dem Letztkontakt. Bei einer Teilschließung dürfen die vollimmunisierten und kürzlich genesenen Schüler/innen die Schule weiterhin besuchen.  Der Unterricht findet in Präsenz statt.
  • Als "vollimmunisiert" gilt:
    • Bis 11 Jahren: 2 immunologische Ereignisse
    • Ab 12 Jahren: 3 immunologische Ereignisse
    • Als "kürzlich genesen" gilt: Erkrankung ab 1.Jänner 2022 (Omikron) bis max. 3 Monate nach der Genesung (Genesungsnachweis oder Ende der behördlichen Quarantäne).

Informationen auf der Seite des BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

Stand der Informationen: 19.02.2022