Schulbetrieb am dem 28.02.2022

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 28.02.2022.

 

Maskenpflicht

  • Schülerinnen und Schüler müssen außerhalb der Klassenräume Maske tragen (Unterstufe MNS, Oberstufe FFP2).
  • Im Unterricht in Bewegung und Sport ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.
  • Für geimpfte und genesene Lehrkräfte gilt ab 05.03.2022 keine Maskenpflicht mehr in Klassenräumen bzw. im Lehrerzimmer
  • Maskenpflicht für fünf Tage nach der positiven Testung einer Schülerin/eines Schülers in der betroffenen Klasse

Testungen

  • Es gibt keine Änderungen bei den Testungen. Bis auf Weiteres sind zwei PCR-Testungen pro Woche verbindlich durchzuführen. Getestet wird am Montag, Mittwoch und am Wochenende über „Alles Gurgelt.“
  • Kürzliche Genesene sind für 60 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test von den Testungen befreit, damit es nicht zu falsch positiv positiven Ergebnissen kommt.

Vorgangsweise bei positiven Fällen

  • Die Vorgangsweise bei positiven Fällen bleibt unverändert (vgl. Elternbrief Nr. 15)
  • Es gibt eine neue Übergangsregel für 12-Jährige: Alle SchülerInnen, die ab dem 1.Juli 2009 geboren wurden, brauchen nur mehr 2 immunologische Ereignisse um als vollimmunisiert zu gelten.

Fernbleiben vom Unterricht

  • Die Möglichkeit zum tageweisen Fernbleiben vom Unterricht endet. Es gelten wieder grundsätzlich die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs.
  • Für Schüler/innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens.

Externe Personen

  • Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder Personen sowie die Kooperation mit solchen Personen oder Einrichtungen sind wieder möglich. Es gilt die 3-G-Regel.
  • Auch für Eltern gilt in der Schule die 3-G-Regel.

Schulveranstaltungen

  • Schulveranstaltungen können nach einer Risikoabschätzung und der Erstellung eines Sicherheitskonzepts durchgeführt werden.

 

Informationen auf der Seite des BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

Stand der Informationen: 26.02.2022